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AGBs von DJ Chris Carter

Stand 01.04.2020

1. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung oder in Bar am Veranstaltungstag gegen Rechnung.
Bei Barzahlung gilt ein Skonto von 5% auf den Auftragswert.
  
2. Playlists
Gerne dürfen mir Playlists gesendet werden.
  • Hier gilt Spotify als die Plattform für den Austausch.
  • in Ausnahmefällen akzeptiere ich auch YouTube, und Dezzer Playlists
  • Apple Music Playlists werden nur gegen eine Mehraufwandspauschale akzeptiert. (mittlerer Mehraufwand, siehe unten)
3. Kommunikation
Relevante Daten, Themen, Uhrzeiten, oder Dateien ect. sind Ausschließlich per Email zu übermitteln. Die Kommunikation per WhatsApp dient nur der beantwortung akuter Fragen und ist immer ohne Gewähr. Das gilt auch für Angehörige. 
4. Verpflegung DJ
Bei Veranstaltungen, bei dehnen die DJ Spielzeit vor 20:01 beginnt, muss dem DJ eine Mahlzeit gestellt werden.
Getränke sind im Verlauf des Abends ebenfalls zu stellen.

5. Rücktritt, Wiederruf und Buchungsgebühr

Die Buchung kann bis zum 50. Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenfrei von beiden Seiten widerrufen werden. 

Danach ist eine Buchungsgebühr von 290€ + die Stornierungsgebühr fällig. (siehe Punkt 8)

Die Buchungsgebühr kann jederzeit vom Auftragnehmer eingefordert werden und bezieht sich nur auf die Kosten für die durchgeführte Buchung und die damit verbundene Arbeit im Hintergrund.

Die Buchungsgebühr von 290€ wird nach der Durchführung der Dienstleistungen bzw. dessen Bezahlung, von der Gesamtsumme abgezogen und ist dann, sofern im Voraus bezahlt, als Anzahlung zu betrachten.

Wird eine Veranstaltung vom Auftraggeber storniert oder kann aus irgendeinem Grund nicht statt finden, ist die Buchungsgebühr in jedem Fall zu zahlen, außer bei 100% Stonierungsgebühr.

6. Schadensfall
Sollte es auf der Veranstaltung zu einem Schaden an der Technik des Auftragnehmers kommen und ist dieser Schaden auf einen der Gäste zurück zu führen, so ist ein Schadensersatz vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen.
Bis zu einem geschätzten Schadenswert von 300€, muss dieser Vorort in Bar bezahlt werden.
Ab einem geschätzten Schadenswert von 300€ muss der Schaden durch ein unabhängiges Unternehmen geprüft werden. Der maximale zu zahlende Schadensersatz beträgt hier 790€
Bitte beachten Sie, dass die auf einer mittelgroßen Veranstaltung aufgebaute Technik, meist einen Wert von 10.000€ und mehr haben kann.
ab 27.12.2023 Aktualisierung 
aufgrund der vielen Neuanschaffungen im DJ Bereich und dem Aufstieg in das DJ Technik premium Segment in 2023 gelten für Neubuchungen nach dem 12.12.2023 folgenden Werte.
Bis zu einem geschätzten Schadenswert von 600€, kann dieser Vorort in Bar bezahlt werden. Ab einem geschätzten Schadenswert von 600€ muss der Schaden durch eine Ersatzteilrechnung einer unabhängigen Firma bestätigt werden.
zuzüglich der Ersatzteilrechnung dürfen Arbeitskosten für die Reparatur verrechnet werden. Der maximale zu zahlende Schadensersatz beträgt hier 1800€
. Die Schadensumme kann per Rechnung bezahlt werden oder über eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie, dass die auf einer mittelgroßen Veranstaltung aufgebaute Technik, meist einen Wert bis zu 20.000€ haben kann.
7. Buchungsdauer
Die Buchungsdauer kann jederzeit mit Rücksprache mit dem Auftragnehmer verlängert werden. 
Eine Verkürzung der Buchungsdauer ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Buchungen an Samstagen zwischen April und Oktober wird eine Mindestbuchungsdauer von 8 Stunden vorausgesetzt, außer das letzte abgegeben Angebot beinhaltet weniger Stunden in seiner Auflistung, dann ist das die Mindestbuchungsdauer.
An allen anderen Tagen wird eine Mindestbuchungsdauer von 6 Stunden vorausgesetzt, außer das letzte abgegeben Angebot beinhaltet weniger Stunden in seiner Auflistung, dann ist das die Mindestbuchungsdauer.
8. Stornierungsgebühr*
Sollte die bestehende Buchung, nach mehr als 50 Tagen storniert werden müssen, so ist dies schriftlich per Email zu tun. Außerdem sind dann 30% vom Auftragswert als Stornierungsgebühr zu entrichten + 290€ Buchungsgebühr, siehe Punkt 5. 
Sollte eine bestehende Buchung bis 60 Tage vor dem 
Veranstaltungstermin storniert werden müssen, so sind 100% des Auftragswertes als Stornierungsgebühr fällig.
(In diesem Fall ist keine zusätzliche Buchungsgebühr zu zahlen.)

-Dieser Punkt gilt nicht, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Macht, oder wegen eines generellen Veranstaltungsverbotes nicht statt finden kann. z.B. wegen Covid 19
Die Buchungsgebühr (Punkt Nr. 5) ist in jedem Fall zu zahlen, sollte eine Veranstaltung ohne neue Terminfindung ausfallen.

Sollten sich die Zeiträume der Wiederrufsfrist und der 100% Stornierungsgebühr überschneiden so gilt die Wiederrufsfrist. Die Regelung ist also zu Gunsten des Kunden.
In diesem Fall sind keine Gebühren zu zahlen.

*gilt erst für Buchungungen nach dem 1.10.2020
9. Brautverziehen / Weinstuben
Der DJ unterstützt kein Brautstehlen/ Brautverziehen/ Weinstuben ect. 

 
10. Mehraufwandspauschale (für Buchungen nach dem 08.06.23)
In Ausnahmefällen kann eine Mehraufwandspauschale  vom DJ eingefordert werden (auch nachträglich). 
Diese ist in 3 Stufen gestaffelt. Ist min. ein Kriterium erfüllt gilt der Mehraufwand dieser Stufe. Bei mehreren Kriterien in verschiedenen oder derselben Stufen werden die Pauschalen addiert.

1. kleiner Mehraufwand je +65€
-mehr als 10 Stufen Anlieferweg
-Anlieferweg länger als 50m
-keine Steckdose in unmittelbarer Näher zum DJ Pult
-DJ Platz nicht frei geräumt (Start Verzögerung möglich)
-verschmutzte Technik durch Gäste (z.B. Rotweinflecken in Husse)
-weniger Platz als Breite 2,50m, Höhe 2m, Tiefe 1,20m

-Nutzung von Fremdlautsprechern
-Fremdlautsprecher limitiert
-Nutzung fremder Lichtanlage
-Umzug des DJ Pults an anderen Spot



2. mittlerer Mehraufwand je +95€
-mehr als 20 Stufen Anlieferweg
-Anlieferweg länger als 100m
-keine Parkmöglichkeit in der Location
-Tanzfläche mehr als 3m entfernt vom DJ Pult
-Schotterwege ab 10min Fahrzeit

3. großer Mehraufwand je +145€
-mehr als 30 Stufen Anlieferweg

-Anlieferweg länger als 150m 
-Anlieferung über Shuttelservice, Gondeln, Boote ect.
(Inseln, Almhütten, ect.)




 


 
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