Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle DJ-Buchungen bei Christoph Fuhrmann, DJ Chris Carter. Auftragnehmer bin ich, Auftraggeber sind Sie. Der Auftragswert, die Spielzeit und der Leistungsumfang stehen im Angebot und im Vertrag.
Stand: 13.09.2026. Frühere Fassungen tragen die Stände 01.04.2020, 01.10.2020, 08.06.2023 und 27.12.2023.
1. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung oder in bar am Veranstaltungstag gegen Rechnung.
Bei Barzahlung gilt ein Skonto von 5% auf den Auftragswert.
2. Playlists
Sie dürfen mir gerne Playlists senden. Spotify ist die Plattform für den Austausch.
In Ausnahmefällen akzeptiere ich auch Playlists von YouTube und Deezer.
Playlists von Apple Music akzeptiere ich nur gegen eine Mehraufwandspauschale, und zwar in Stufe 2 (mittlerer Mehraufwand) nach Punkt 10.
3. Kommunikation
Relevante Daten, Themen, Uhrzeiten und Dateien sind ausschließlich per E-Mail zu übermitteln.
Die Kommunikation per WhatsApp dient nur der Beantwortung akuter Fragen und ist immer ohne Gewähr. Das gilt auch für Angehörige.
4. Verpflegung
Beginnt die DJ-Spielzeit vor 20:01 Uhr, ist mir eine Mahlzeit zu stellen. Getränke sind im Verlauf des Abends ebenfalls zu stellen.
5. Rücktritt, Widerruf und Buchungsgebühr
Die Buchung kann bis zum 50. Tag nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung von beiden Seiten kostenfrei widerrufen werden.
Danach werden eine Buchungsgebühr und die Stornierungsgebühr nach Punkt 8 fällig. Die Höhe der Buchungsgebühr steht in Angebot und Vertrag.
Die Buchungsgebühr kann ich jederzeit einfordern. Sie deckt die Kosten für die durchgeführte Buchung und die damit verbundene Arbeit im Hintergrund.
Die Buchungsgebühr wird nach der Durchführung der Leistung und deren Bezahlung von der Gesamtsumme abgezogen. Wurde sie im Voraus bezahlt, gilt sie als Anzahlung.
Wird eine Veranstaltung vom Auftraggeber storniert oder kann sie aus einem anderen Grund nicht stattfinden, ist die Buchungsgebühr in jedem Fall zu zahlen. Ausgenommen ist der Fall einer Stornierungsgebühr von 100%.
6. Schadensfall
Kommt es auf der Veranstaltung zu einem Schaden an meiner Technik und ist dieser Schaden auf einen der Gäste zurückzuführen, schuldet der Auftraggeber Schadenersatz.
Bis zu einer bestimmten, im Vertrag genannten Schadenshöhe ist der Schaden vor Ort in bar zu bezahlen. Liegt der Schaden darüber, muss er durch ein unabhängiges Unternehmen geprüft werden, und es gilt eine im Vertrag genannte Obergrenze.
Bitte beachten Sie, dass die auf einer mittelgroßen Veranstaltung aufgebaute Technik einen erheblichen Wert hat.
Aktualisierung ab 27.12.2023
Aufgrund der vielen Neuanschaffungen im DJ-Bereich und des Aufstiegs in das hochwertige Segment der DJ-Technik im Jahr 2023 gelten für Neubuchungen nach dem 12.12.2023 folgende Regeln.
Bis zu einer bestimmten, im Vertrag genannten Schadenshöhe kann der Schaden vor Ort in bar bezahlt werden. Liegt er darüber, muss er durch eine Ersatzteilrechnung einer unabhängigen Firma bestätigt werden. Zusätzlich zur Ersatzteilrechnung dürfen Arbeitskosten für die Reparatur verrechnet werden.
Es gilt eine im Vertrag genannte Obergrenze für den Schadenersatz. Die Schadenssumme kann per Rechnung bezahlt oder über eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie, dass die auf einer mittelgroßen Veranstaltung aufgebaute Technik einen erheblichen Wert hat.
7. Buchungsdauer
Die Buchungsdauer kann jederzeit nach Rücksprache mit mir verlängert werden. Eine Verkürzung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Buchungen an Samstagen zwischen April und Oktober gilt eine Mindestbuchungsdauer von 8 Stunden. An allen anderen Tagen gilt eine Mindestbuchungsdauer von 6 Stunden.
Enthält das zuletzt abgegebene Angebot weniger Stunden in seiner Auflistung, gilt diese Stundenzahl als Mindestbuchungsdauer.
8. Stornierungsgebühr
Muss die bestehende Buchung nach mehr als 50 Tagen storniert werden, ist die Stornierung schriftlich per E-Mail zu erklären. In diesem Fall sind 30% vom Auftragswert als Stornierungsgebühr zu entrichten, dazu die Buchungsgebühr nach Punkt 5.
Muss eine bestehende Buchung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin storniert werden, sind 100% des Auftragswertes als Stornierungsgebühr fällig. In diesem Fall ist keine zusätzliche Buchungsgebühr zu zahlen.
Dieser Punkt gilt nicht, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines generellen Veranstaltungsverbotes nicht stattfinden kann, zum Beispiel wegen einer Pandemie.
Die Buchungsgebühr nach Punkt 5 ist in jedem Fall zu zahlen, wenn eine Veranstaltung ohne neue Terminfindung ausfällt.
Überschneiden sich der Zeitraum der Widerrufsfrist und der Zeitraum der Stornierungsgebühr von 100%, gilt die Widerrufsfrist. Die Regelung geht also zugunsten des Kunden. In diesem Fall sind keine Gebühren zu zahlen.
Dieser Punkt gilt erst für Buchungen nach dem 01.10.2020.
9. Brautstehlen und Weinstuben
Brautstehlen, Brautverziehen und Weinstuben unterstütze ich als DJ nicht.
10. Mehraufwandspauschale
Dieser Punkt gilt für Buchungen nach dem 08.06.2023.
In Ausnahmefällen kann ich eine Mehraufwandspauschale einfordern, auch nachträglich. Sie ist in drei Stufen gestaffelt. Die Höhe je Stufe steht in Angebot und Vertrag. Ist mindestens ein Kriterium erfüllt, gilt der Mehraufwand dieser Stufe. Sind mehrere Kriterien in verschiedenen oder in derselben Stufe erfüllt, werden die Pauschalen addiert.
Stufe 1, kleiner Mehraufwand
- mehr als 10 Stufen Anlieferweg
- Anlieferweg länger als 50 m
- keine Steckdose in unmittelbarer Nähe des DJ-Pults
- DJ-Platz nicht frei geräumt, dadurch mögliche Verzögerung beim Start
- verschmutzte Technik durch Gäste, zum Beispiel Rotweinflecken in der Husse
- weniger Platz als Breite 2,50 m, Höhe 2 m, Tiefe 1,20 m
- Nutzung von Fremdlautsprechern
- Fremdlautsprecher limitiert
- Nutzung einer fremden Lichtanlage
- Umzug des DJ-Pults an einen anderen Spot
Stufe 2, mittlerer Mehraufwand
- mehr als 20 Stufen Anlieferweg
- Anlieferweg länger als 100 m
- keine Parkmöglichkeit in der Location
- Tanzfläche mehr als 3 m vom DJ-Pult entfernt
- Schotterwege ab 10 Minuten Fahrzeit
Stufe 3, großer Mehraufwand
- mehr als 30 Stufen Anlieferweg
- Anlieferweg länger als 150 m
- Anlieferung über Shuttleservice, Gondeln oder Boote, etwa auf Inseln und zu Almhütten